Bronzestatue der Stiftsdamen an der Emsdettener Straße © Kai Laukemper
Der Stiftsrundgang in Bildern
Erlebe die Zeit des Borghorster Damenstifts und seine Geschichte

Station 03 - Stiftsmauer

Stiftsmauer

Die Stiftsdamen waren zum gemeinsamen Leben in einem abgeschlossenen Bereich verpflichtet, der nach einer kirchlichen Weisung mit einer festen Mauer umgeben sein sollte. Darüber hinaus waren sie durch kaiserliches Privileg gegen die umgebende weltliche Gerichtsbarkeit, die bis 1716 vom Grafen von Steinfurt und bis 1802 vom Bischof von Münster ausgeübt wurde, immun (=befreit). Sie·wurden durch die Äbtissin gerichtet.

Der von der Stiftsmauer umgebene Bezirk mit der Stiftskirche und den Wohnungen der Damen wird daher auch als Stiftsimmunität (Stiftsfreiheit) bezeichnet. Der vorhandene Mauerrest ist 2,50 m breit und wegen dieser Ausmaße kaum als Stiftsmauer anzusprechen. Er kann aber auch wohl nicht als ein Rest der Befestigung der ehem. Burg Borghorst angesehen werden,
auf deren Gelände das Stift angesiedelt wurde, da für diese frühe Befestigung lediglich ein Schutzwall angenommen werden kann. Nach der Gründung der Kanonikate und Vikarien wurde diese Immunität auch auf die Inhaber dieser Pfründe ausgedehnt, sodaß wir eine innere von einer äußeren Stiftsfreiheit unterscheiden können.